Mit Beginn der 1950er-Jahre nahm die Straßenbeleuchtung in Deutschland einen rasanten Aufschwung. Bis
Kriegsende gab es Straßenbeleuchtung in bewohnten Gebieten nicht flächendeckend, sondern zumeist nur in
größeren Orten und dann auch nur auf wenigen stärker befahrenen Straßen und Kreuzungen. Lediglich die großen
Metropolen wie Berlin oder Hamburg verfügten schon vor 1945 über ein gut ausgebautes Beleuchtungsnetz, doch
war dieses selbst dort noch keineswegs flächendeckend, sondern beschränkte sich zumeist auf die inneren
Stadtteile. So gab es z. B. in Berlin noch zu Beginn der 1950er-Jahre in den Randbezirken ganze Stadtviertel ohne
jede Straßenbeleuchtung.
In den Wirtschaftswunderjahren der Adenauer-Zeit sollte sich das jedoch schnell ändern. Mit steigenden Wohlstand
nahm auch der Autoverkehr deutlich zu. Außerdem wurde Elektrizität generell billiger und in immer breiterem
Umfang verfügbar. So waren die Kriegsschäden bei der Straßenbeleuchtung schnell beseitigt und bereits in der
ersten Hälfte der 1950er-Jahre war der Vorkriegsbestand bei der Straßenbeleuchtung deutlich übertroffen. Die
Planungen der Nachkriegszeit brachte es mit sich, dass eine Vielzahl großer Plätze entstand, da die Stadtplaner einer
großstrukturierten Bebauung gegenüber einer kleinteiligen Baustruktur den Vorzug gaben. Da die Städte
„autogerecht“ werden sollten, wurden die Straßen breiter und die Plätze größer. Besonders vor Bahnhöfen
entstanden großräumige Areale, die dann zumeist als Parkplätze genutzt wurden. Diesen Entwicklungen musste
auch die Straßenbeleuchtung angepasst werden.
Die Firma Vulkan brachte ab etwa 1954 ein Modell heraus, das bei der Beleuchtung großer Plätze und Areale in
Westdeutschland zum Klassiker avancieren sollte: Der Chinesenhut.
Unter dem Begriff „Chinesenhut“ verbarg sich eine Produktpalette von vier Modellen von äußerlich gleichem
Aussehen, aber unterschiedlicher Größe.
Das Modell G2500 machte 1954 den Anfang, es folgten aber alsbald dann die größte Großflächenvariante G2600, die
kleinere Platzleuchte G2400 und für Wohn- und Seitenstraßen die kleinste Variante G2300. Allen „Chinesenhüten“
war jedoch ihr charakteristisches Äußeres eigen: Ein geriffeltes weißlich-mattes Halbkugelglas unter einer
Abdeckung, die an einen chinesischen Hut erinnerte.
Die „Chinesenhüte“ fanden alsbald weite Verbreitung und setzten sich in zahlreichen Städten Westdeutschlands
durch. Dies galt insbesondere für die beiden großen Modelle, die bereits nach wenigen Jahren zahlreiche
Bahnhofsvorplätze der wiederaufgebauten deutschen Städte schmückten. Aber auch auf anderen Plätzen kamen die
Leuchten zur Anwendung. Dies galt sogar für historische Plätze in den Altstädten. Heute sind solche Plätze meistens
verkehrsberuhigt und werden mit historisierten Altstadtlaternen bestückt. Zu Beginn der 1960er-Jahre wurden sie
aber zumeist ebenfalls noch als Parkplätze genutzt und mit Vulkan-Leuchten versehen – aus heutiger Sicht freilich
ein ästhetisch eher unsensibles Unterfangen.
Die Verbreitung der Chinesenhüte schritt voran und schließlich gab es sie fast überall in Deutschland – wenn auch
regional durchaus unterschiedlich. Ein Schwerpunkt war der Rhein-Neckar-Raum (Mannheim, Heidelberg) sowie der
Großraum Rhein-Ruhr. Auch die Stadt Köln als Sitz der Firma Vulkan wurde zu Beginn der 1970er-Jahre von
zahlreichen „Chinesenhüten“ beleuchtet. In Norddeutschland waren Bremen, Lübeck und Kiel verstärkte
Einsatzgebiete. In Hamburg und München kamen sie hingegen weniger zum Einsatz, im Frankfurter und im
Stuttgarter Raum fast gar nicht. Und als „chinesenhut-freie Zone“ konnte West-Berlin gelten.
Die Gründe für den unterschiedlichen Verteilungsgrad mochten vielfältig sein und sind nicht immer nachvollziehbar.
Tatsache ist, dass die Kommunen und Gemeinden in den 1950er- und 1960er-Jahren noch wesentlich freier in der
Auswahl ihrer Produkte und der Erteilung öffentlicher Aufträge waren. Oftmals wurde Anbietern aus der Region der
Vorzug gegeben. Heute, im Zeitalter komplexer Ausschreibungsregelungen, nach denen Ausschreibungen (je nach
Auftragsgröße) oftmals sogar EU-weit zu erfolgen haben, können solche Entscheidungen freilich nicht mehr nach
diesen oder ähnlichen Kriterien erfolgen.